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Oberverwaltungsgericht Berlin

In der Hardenbergstraße, unweit vom Bahnhof Zoo in Berlin-Charlottenburg, hat das Oberverwaltungsgericht für Berlin und Brandenburg seinen Sitz. Die Ursprünge der Verwaltungsgerichtsbarkeit führen bis in das vorletzte Jahrhundert zurück. Ihr Vorgänger war das 1875 errichtete Preußische Oberverwaltungsgericht, das als oberste gerichtliche Instanz die staatliche und kommunale Verwaltung Preußens kontrollierte.

Im Jahre 1907 bezog das Preußische Oberverwaltungsgericht das repräsentative Gebäude in der Hardenbergstraße 31. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Kompetenzen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts stetig abgebaut, bis seine Tätigkeit schließlich völlig zum Erliegen kam. Die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit verdankt ihre Entstehung nach dem 2. Weltkrieg der amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht. So wurden 1951 für den gesamten Westteil der Stadt ein Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht) geschaffen.

Nach der Wiedervereinigung der Stadt im Oktober 1990 sind die beiden Gerichte für das gesamte Stadtgebiet Berlins zuständig. Quelle: Wikipedia, Text und Foto: Klaus Tolkmitt


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