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Außenminister verhandelten die Zukunft Deutschlands

Die Geschichte der Berliner Gerichtsbarkeit ist lang, am längsten wohl die Geschichte des Kammergerichts am Kleistpark im Bezirk Schöneberg. Das Gebäude an der Elßholzstraße, im Neobarockstil nach Plänen der preußischen Baubeamten Rudolf Mönnich und Paul Thoemer gebaut, besteht zwar erst seit 1913, aber das Gericht stammt schon aus der Mitte des 15. Jahrhunderts. Gegründet durch den brandenburgischen Kurfürsten Friedrich II., wurde es 1468 erstmals urkundlich erwähnt und gilt heute als das älteste noch arbeitende Gericht Deutschlands.

Anfang 1700 hatte das Gericht seinen Sitz in der Brüderstraße im damaligen Cölln, danach ab 1735 in der Lindenstraße (dem heutigen Jüdischen Museum) in Alt-Berlin. Nicht so ruhmreich war die Geschichte in der Nazizeit. Von August 1944 bis Januar 1945 tagte im großen Plenarsaal der Volksgerichtshof in einem Schauprozess gegen die Beteiligten am Attentat auf Adolf Hitler im Juli 1944. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Gericht von den vier Siegermächten in Beschlag genommen, die hier den Alliierten Kontrollrat unterbrachten. 1954 tagten im großen Plenarsaal die Außenminister der USA, Frankreichs, der Sowjetunion und Großbritanniens, um über die Zukunft Deutschlands zu verhandeln. Im September 1971 unterzeichneten die Botschafter der Alliierten im Plenarsaal das Viermächteabkommen über den Status Berlins, das den West-Berlinern zahlreiche Erleichterungen im Reise- und Besuchsverkehr brachte. Während der Nutzung durch die Alliierten hatte das Kammergericht seinen Sitz in der Witzlebenstraße in Berlin Charlottenburg und war nur für den Westteil Berlins zuständig.

Nach der Wiedervereinigung kehrte auch die Gerichtsbarkeit an ihren alten Ort zurück, nachdem die Besatzungsmächte abgezogen waren. Das Gebäude wurde restauriert und steht seit 1993 unter Denkmalschutz. Im Rahmen einer Führung kann das Gebäude des Kammergerichts vier Mal im Jahr besichtigt werden. Die Termine werden unter: https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/besucherinformationen/einlasskontrollen-und-fuehrungen/ bekanntgegeben. Daneben gibt es die Möglichkeit ohne Anmeldung den historischen Plenarsaal des Kammergerichts jeden ersten Donnerstag im Monat von 15:30 – 17:30 Uhr zu besichtigen. Der 1917 fertig gestellte sehenswerte Saal ist mit Gemälden von Albert Maennchen und Stuckornamenten wunderschön verziert. Eine Gedenktafel erinnert an die dort verhandelten Schauprozesse des Volksgerichtshofs nach dem Attentat an Adolf Hitler. Der Haupteingang des Kammergerichts befindet sich auf der Kleistparkseite, am Einlass finden Kontrollen statt, es besteht Ausweispflicht. Text und Fotos: Klaus Tolkmitt

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